Die Kanzlei
Die Kanzlei Klass finden Sie in ruhiger historischer Umgebung im denkmalgeschützten Mellerhof in Zündorf. Eine optimale Betreuung und die damit verbundene Zufriedenheit meiner Mandanten haben bei mir höchste Priorität. Ich lege besonderen Wert darauf, dass Sie, mein Mandant, persönlich betreut und beraten werden. Durch Präzision und fachliche Kompetenz möchte ich Ihnen zum Erfolg verhelfen. Ihre individuellen Ziele mache ich zum Ziel meiner Arbeit vor allem unter Berücksichtigung möglicher Risiken. Mein Ziel ist es, auch im Rahmen des wirtschaftlich Sinnvollen, Ihr Anliegen bestens umzusetzen. Rechtsberatung ist Vertrauenssache; Ihr Vertrauen in mich und meine fachliche Kompetenz führt zur Lösung Ihres Anliegens.
In den letzten Jahren haben sich insbesondere folgende Spezialgebiete der Kanzlei herauskristallisiert:
Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrecht
Bei meiner beruflichen Tätigkeit stand von Anfang an das Rechtsgebiet der Zwangsverwaltung- und der Zwangsversteigerung im Vordergrund. Ab 1994 war ich daher auch im Landgerichtsbezirk Köln als Zwangsverwalter tätig. Auf dem Rechtsgebiet des Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrechtes kann ich Ihnen als kompetenter Partner mit jahrelanger einschlägiger Erfahrung beratend zur Seite stehen.
Miet- und Pachtrecht
Ich bin für Sie insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
- bei der Gestaltung von Mietverträgen, insbesondere von Gewerbemietverträgen
- bei der Abgabe von Willenserklärungen und Geltendmachung von Gestaltungsrechten (z.B. Kündigungen und Mieterhöhungsverlangen),
- bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte als Vermieter oder Mieter (z.B. Klagen auf Räumung und Zahlung der Mietrückstände) vor Gerichten in ganz Deutschland,
- bei der Betreibung der Zwangsvollstreckung (z.B. Zwangsräumung).
Wohnungseigentumsrecht
Im WEG-Recht stehe ich Ihnen insbesondere mit folgenden Leistungen gern zur Verfügung:
- anwaltlich berate und vertrete ich Sie in allen Wohnungseigentumsangelegenheiten wie Fragen der Auslegung der Teilungserklärung,
- bei der Prüfung, ob Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft ordnungsgemäß zustandegekommen sind und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen oder
- bei der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen im Wohnungseigentumsverfahren vor den WEG-Gerichten.
allgemeines Vertragsrecht
Die generelle Vertragsfreiheit in Deutschland besagt, dass jegliche Verträge in jedweder Form gefertigt werden können und dennoch rechtskräftig sind. Jedoch hat sich heraus kristallisiert, dass dies nur in den wenigsten Fällen sinnvoll ist. In bestimmten Bereichen, etwa dem Hauskauf, ist die Art des Vertrages aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Vorgehensweise vorgeschrieben. Da die Grundlagen nicht in jedem Fall eindeutig gegeben sind, kann es im Bereich des Vertragsrechtes schnell zu Unstimmigkeiten und daraus resultierenden Streitigkeiten kommen. Der Rechtsanwalt muss aufgrund der verwirrenden Grundlagen auch versiert in Bereichen wie beispielsweise Mietrecht, Widerrufsrecht, Haftungsrecht, Inkasso/Forderungseinzug oder auch Werkvertragsrecht sein, um in den bereichsübergreifenden Fällen zielorientiert arbeiten zu können. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen auf dem Gebiet des Vertragsrechts bin ich somit der optimale Ansprechpartner für die verschiedensten Streitfälle, die sich aus dem Zustandekommen eines Vertrages jedweder Art ergeben können.